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BGH, 03.12.1980 - VIII ZR 302/79 |
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- Wolters Kluwer
Begehren des Verkäufers vorangegangene Wechselvorbehaltsurteile für vorbehaltlos zu erklären - Kauf von Lkw unter Einschaltung eines Vermittlers, Abschluss von Finanzierungsverträgen, Ausstellung von Wechseln zur Sicherung von Darlehensforderungen und Eingehen eines ...
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- OLG Nürnberg, 30.04.1976 - 1 U 6/76
Auszug aus BGH, 03.12.1980 - VIII ZR 302/79
Die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Oldenburg Urteil vom 13. Mai 1976 - 1 U 6/76).Dies hätte zur Folge, daß die gegenseitig erbrachten Leistungen nicht wie im Vorprozeß 1 U 6/76 des Oberlandesgerichts Oldenburg und im ersten Rechtszuge in dieser Sache angenommen, nach den Regeln des Abzahlungsgesetzes, sondern nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückgewährt werden müßten.
Der Entscheidung des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 13. Mai 1976 (1 U 6/76), die einen Teil der wechselrechtlichen Ansprüche aus demselben Lebenssachverhalt zum Gegenstand hat, beruht auf der Annahme, das Vertragswerk sei wirksam zustande gekommen und erst später gemäß § 5 AbzG beendet worden.
- BGH, 03.10.1973 - VIII ZR 181/72
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schuldanerkenntnisses - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 03.12.1980 - VIII ZR 302/79
Sprechen die bisher getroffenen Feststellungen danach gegen einen Unternehmenskauf, sind die andernfalls durchgreifenden Bedenken der Vorinstanz (vgl. Senatsurteil vom 3. Oktober 1973 - VIII ZR 181/72 = WM 1973, 1297, 1298), auf die finanzierten Lkw- und Anhängerkäufe sei - falls sie nicht von Anfang an nichtig sein sollten - das Abzahlungsgesetz anzuwenden, ausgeräumt. - RG, 23.06.1936 - II 296/35
1. Zur Offenbarungspflicht des Verkäufers. 2. Setzt bei anfechtbaren …
Auszug aus BGH, 03.12.1980 - VIII ZR 302/79
Darin hat das Berufungsgericht jedenfalls recht (vgl. Ostler/Weidner, AbzG, 6. Aufl. § 1 Anm. 96, 98 m.w.Nachw., insbesondere RGZ 151, 361, 371).